Kosten

Anwaltskosten

Sie wissen sicherlich, dass meine Inanspruchnahme mit Kosten verbunden ist. Da ich die Kostentransparenz für sehr wichtig halte, berate ich Sie in jedem Einzelfall gerne über die zu erwartenden Kosten und kläre Sie über das Kostenrisiko einer gerichtlichen Tätigkeit auf.

Dieses Informationsgespräch ist für Sie kostenlos und kann gern telefonisch erfolgen. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen oder nicht und ob Sie mir die Bearbeitung Ihres Falles übertragen.

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem Wert der Rechtsangelegenheit und betragen für einen Verbraucher maximal 190 EUR netto. Häufig wird die Gebühr um die 50 EUR netto liegen. Vorab werde ich in jedem Fall eine Vereinbarung über die Beratungsgebühr mit Ihnen schließen, mit deren Höhe Sie einverstanden sein können.

Ich werde die Beratungsgebühr jedoch zu Ihren Gunsten auf weitere Kosten anrechnen, die in Ihrer Angelegenheit für eine weitergehende Beauftragung entstehen.

Gesetzliche Gebühren

Sofern ich mit Ihnen keine gesonderte Vereinbarung über die Honorarhöhe schließe (Pauschalangebote, Stundenhonorar, Honorarvereinbarung), bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG).

In der Regel bemisst sich die Höhe der Kosten nach dem Wert der Angelegenheit, um die es bei Ihrem Rechtsproblem geht.

Eine strukturierte und gut verständliche Darstellung zu den Anwaltskosten finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

Stundenhonorar

Das Stundenhonorar beläuft sich in der Regel auf 150 EUR netto, dies entspricht dem anerkannten Mindestsatz. Eine Vereinbarung über ein nach Leistungsstunden zu berechnendes Honorar ist in der Regel angezeigt, wenn die gesetzlichen Mindestgebühren den Zeitaufwand nicht annähernd abdecken. Bei sehr hohen Streitwerten kann es auch für Sie kostengünstiger sein, meine Tätigkeit mit einem Stundenhonorar zu vergüten. Im Erstgespräche werde ich Ihnen gern die Vergütungsalternativen darlegen.

Pauschalpreise

Für bestimmte Tätigkeiten biete ich Ihnen einen Festpreis an:

  • AGB für Ihren Ebay-Handel (Überprüfung, Überarbeitung oder Erstellung): 150,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Abmahnung im Zusammenhang mit Internetaktivitäten (Prüfung, Abwehr, Modifizierung einer Unterlassungserklärung usw):  250,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Überprüfung und ggfs. Korrektur Ihrer im Onlinehandel verwendeten Widerrufsbelehrung: 50,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Überwachung inkl. Aktualisierung Ihrer gesetzlichen Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Onlinehandel im Hinblick auf Gesetzesänderungen oder z.B. wegen Änderungen bei Ebay und Amazon: 10,00 EUR/Monat zzgl. MwSt.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist, trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Mindestkosten des Rechtsstreits.

Eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie kostenlos.