Als Rechtsanwalt in Berlin

… bin ich ihr Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Insbesondere befasse ich mich mit dem Versicherungsrecht, Vertragsrecht und dem Recht rund ums Internet. Darüber hinaus biete ich Ihnen die umfassende Bearbeitung einzelner Angelegenheiten an, z.B. Studienplatzklage, Räumungsklage oder Kündigungsschutzklage. Gerne können Sie sich in einem ersten Überblick über mögliche Kosten informieren.
Ihre persönlichen Interessen stehen bei mir im Vordergrund. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Rechtsproblem von mir bearbeitet werden kann, so sprechen Sie mich ganz unverbindlich an.

Internetrecht

Internetrecht steht als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Internet stehen. Insbesondere sind jedoch das Recht des geistigen Eigentums, das Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht von großem Gewicht. Immer mehr Verträge werden über das Internet geschlossen und zahllose Unternehmer stützen bereits heute ihre Existenz auf das Internet, so dass die rechtlichen Besonderheiten der virtuellen Vertragsabwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Bei rechtlichen Fragen, die einen Bezug zum Internet haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Für die rechtliche Absicherung Ihres Internetauftritts oder die Vertragsabwicklung über das Internet stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.

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Was ich als Ihr Anwalt für Sie tun kann:

AGB

Prüfung oder Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Internetgeschäft.

Widerrufsbelehrung

Prüfung der Widerrufsbelehrung Ihres Online-Shops auf Abmahnsicherheit.

Ihre Ansprüche

Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche rund um den Internethandel.

Persönlichkeitsrecht

Beratung und Hilfe bei Rechtsfragen zu Persönlichkeitsrechten.

Urheber- & Markenrecht

Beratung und Hilfe bei Rechtsfragen zu Urheber- und Markenrechten.

Abmahnungen wegen Filesharing

Abmahnungen

Hilfe für Online-Händler bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.

Versicherungsrecht

Durch den Versicherungsvertrag übernimmt die Versicherung gegen Entgelt das finanzielle Risiko eines möglicherweise in Zukunft eintretenden Personen- oder Sachschadens.

Leider sind die Versicherungen im Schadensfall nicht immer zu einer kurzfristigen Zahlung bereit, sie gleichen nicht den gesamten Schaden aus oder lehnen eine Zahlungspflicht sogar grundsätzlich ab.

Sollten Sie einer solchen Ablehnung gegenüberstehen oder Sie kommen bei Ihrer Versicherung nicht weiter, dann ziehen Sie mich als Rechtsanwalt hinzu.

Ich prüfe Ihre Ansprüche gegen die Versicherung und setze Ihre berechtigten Forderungen – notfalls gerichtlich – durch.
Halten Sie für das erste Beratungsgespräch Ihren Versicherungsvertrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung bereit.

Ich stehe Ihnen kompetent und engagiert zur Seite bei Problemen mit den gängigen Versicherungen, insbesondere auf folgenden Gebieten:

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Beruf

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ebook-Ratgeber zur BU-Versicherung

Unfall

Unfallversicherung

Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Kfz

Kraftfahrzeug-Versicherung

Feuer

Feuerversicherung

Lebensversicherung

Versicherungen zur Altersvorsorge und Risiken

Vertragsrecht

In Verträgen werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus einem gegenseitigen Schuldverhältnis geregelt.

Solange jeder Vertragspartner seinen Teil der Abmachung erfüllt, was man ja beim Vertragsschluss in der Regel erwartet, ist die Welt in Ordnung. Leider zeigt die Realität, dass die Vorstellung über die Art und Weise der Vertragsabwicklung bei den Vertragsparteien häufig auseinander geht. Der Rechtsanwalt kommt leider oft erst ins Spiel, wenn nichts anderes mehr geht. Deshalb ist es in vielen Fällen so wichtig, einen genau auf das jeweilige Rechtsgeschäft abgestimmten Vertrag in schriftlicher Form zu schließen, in dem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar und deutlich geregelt sind. Ein Standardformularvertrag kann diesen Anspruch nur selten erfüllen und ist – genau wie die gesetzlichen Vorschriften – auf eine Vielzahl von Lebenssachverhalten ausgelegt und deshalb allgemein gehalten.

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Was ich als Ihr Anwalt für Sie tun kann:

Vertragsprüfung

  • Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben: Berücksicht er Ihre Interessen? Lassen Sie das Domument von mir prüfen! Die Erfahrung zeigt: Kosten für die Prüfung der Verträge können sich hundertfach auszahlen. Sie ersparen sich möglicherweise unzählige schlaflose Nächte.
  • Sie können natürlich auch prüfen lassen, welche Rechte oder Pflichten Sie aus einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis haben, welche Ansprüche und Forderungen Sie oder Ihr Vertragspartner geltend machen können und vieles mehr.

Vertragsgestaltung

  • Erstellung individueller Verträge, die auf Ihre persönlichen Interessen und Wünsche abgestimmt sind.
  • Anfertigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) für Ihr Unternehmen, z.B. Ihren Online Shop.

Forderungsdurchsetzung & Forderungsabwehr

  • Möchten Sie eine Forderung aus einem Vertragsverhältnis durchsetzen oder sind Sie der Ansicht, dass eine gegen Sie gerichtete Forderung vertraglich nicht besteht? Gemeinsam nehmen wir den Streit mit Ihrem Vertragspartner (Käufer, Verkäufer, Auftragnehmer, Auftraggeber, Mieter, Vermieter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw.) für Sie in die Hand.

Wir prüfen und erstellen Verträge und AGB insbesondere aus dem Bereich:

Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag, Praxisübernahmevertrag, Jobsharingvertrag und vieles mehr.

Weitere Tätigkeiten

In folgenden besonderen Rechtsangelegenheiten berate und vertrete ich Sie ebenfalls:

Studienplatzklage in Berlin

Wenn Sie einen Studienplatz außerhalb verfügbarer Kapazitäten einklagen wollen.

Einvernehmliche Ehescheidung

Wenn Sie sich mit Ihrem früheren Ehepartner über die Scheidung einig sind, dann teilen Sie sich doch die Kosten für nur einen Anwalt.

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Räumungsklage im Mietrecht

  • Bei Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf vertrete ich die Mieter.
  • Bei Kündigung wegen Mietrückstand oder Vertragsverstößen vertrete ich die Vermieter.

Verkehrsunfallabwicklung

Wenn Sie an einem Unfall nicht Schuld sind, werden auch die Anwaltskosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren wollen.

Anwaltskosten

Sie wissen sicherlich, dass meine Inanspruchnahme mit Kosten verbunden ist. Da ich die Kostentransparenz für sehr wichtig halte, berate ich Sie in jedem Einzelfall gerne über die zu erwartenden Kosten und kläre Sie über das Kostenrisiko einer gerichtlichen Tätigkeit auf.

Dieses Informationsgespräch ist für Sie kostenlos und kann gern telefonisch erfolgen. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen oder nicht und ob Sie mir die Bearbeitung Ihres Falles übertragen.

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Erstberatung

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung richten sich nach dem Wert der Rechtsangelegenheit und betragen für einen Verbraucher maximal 190 EUR netto. Häufig wird die Gebühr um die 50 EUR netto liegen. Vorab werde ich in jedem Fall eine Vereinbarung über die Beratungsgebühr mit Ihnen schließen, mit deren Höhe Sie einverstanden sein können.
Ich werde die Beratungsgebühr jedoch zu Ihren Gunsten auf weitere Kosten anrechnen, die in Ihrer Angelegenheit für eine weitergehende Beauftragung entstehen.

Gesetzliche Gebühren

Sofern ich mit Ihnen keine gesonderte Vereinbarung über die Honorarhöhe schließe (Pauschalangebote, Stundenhonorar, Honorarvereinbarung), bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG).

In der Regel bemisst sich die Höhe der Kosten nach dem Wert der Angelegenheit, um die es bei Ihrem Rechtsproblem geht.

Eine strukturierte und gut verständliche Darstellung zu den Anwaltskosten finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

Stundenhonorar

Das Stundenhonorar beläuft sich in der Regel auf 150 EUR netto, dies entspricht dem anerkannten Mindestsatz. Eine Vereinbarung über ein nach Leistungsstunden zu berechnendes Honorar ist in der Regel angezeigt, wenn die gesetzlichen Mindestgebühren den Zeitaufwand nicht annähernd abdecken. Bei sehr hohen Streitwerten kann es auch für Sie kostengünstiger sein, meine Tätigkeit mit einem Stundenhonorar zu vergüten. Im Erstgespräche werde ich Ihnen gern die Vergütungsalternativen darlegen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist, trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Mindestkosten des Rechtsstreits.

Eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie kostenlos.

Pauschalkosten

Für bestimmte Anwaltstätigkeiten biete ich Ihnen einen Festpreis an:

  • AGB für Ihren Ebay-Handel (Überprüfung, Überarbeitung oder Erstellung): 150,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Abmahnung im Zusammenhang mit Internetaktivitäten (Prüfung, Abwehr, Modifizierung einer Unterlassungserklärung usw): 250,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Überprüfung und ggfs. Korrektur Ihrer im Onlinehandel verwendeten Widerrufsbelehrung: 50,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Überwachung inkl. Aktualisierung Ihrer gesetzlichen Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Onlinehandel im Hinblick auf Gesetzesänderungen oder z.B. wegen Änderungen bei Ebay und Amazon: 10,00 EUR/Monat zzgl. MwSt.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt in Berlin.

Zögern Sie nicht und senden Sie Ihre Nachricht. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, damit Ihre Anfrage beantwortet werden kann.

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Rechtsanwalt Mirco Schultze

Proskauer Straße 31
10247 Berlin

Tel. (030)49 855 225
Fax (030)48 622 063
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USt-Ident.Nr.: DE330044113

Rechtsanwalt Schultze ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er unterliegt berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Littenstraße 9, 10179 Berlin
Telefon: 030- 28 49 39-0, Fax: 030- 28 49 39-11

und auf der Homepage

www.brak.de
zentrale@brak.de

bereit gehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere: BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG. Eine vollständige Liste und den jeweiligen Wortlaut finden Sie unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/beruf-anwalt/berufsrecht/.

Rechtsanwalt Schultze ist berufshaftpflichtversichert bei der

R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart

Die Versicherung gilt für alle Tätigkeiten in den in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten oder unterhaltenen Büros oder Kanzleien im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht und bei Tätigkeiten vor europäischen Gerichten.

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.