In folgenden besonderen Angelegenheiten berate und vertrete ich Sie ebenfalls:
Einvernehmliche Ehescheidung
- Wenn Sie sich mit Ihrem früheren Ehepartner über die Scheidung einig sind, dann teilen Sie sich doch die Kosten für nur einen Anwalt.
Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
- Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren wollen.
Räumungsklage im Mietrecht
- Bei Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf vertrete ich die Mieter.
- Bei Kündigung wegen Mietrückstand oder Vertragsverstößen vertrete ich die Vermieter.
Verkehrsunfallabwicklung
- Wenn Sie an einem Unfall nicht Schuld sind, werden auch die Anwaltskosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.