Versicherungsrecht

Durch den Versicherungsvertrag übernimmt die Versicherung gegen Entgelt das finanzielle Risiko eines möglicherweise in Zukunft eintretenden Personen- oder Sachschadens.

Leider sind die Versicherungen im Schadensfall nicht immer zu einer kurzfristigen Zahlung bereit, sie gleichen nicht den gesamten Schaden aus oder lehnen eine Zahlungspflicht sogar grundsätzlich ab.

Sollten Sie einer solchen Ablehnung gegenüberstehen oder Sie kommen bei Ihrer Versicherung nicht weiter, dann ziehen Sie mich als Rechtsanwalt hinzu.

Ich prüfe Ihre Ansprüche gegen die Versicherung und setze Ihre berechtigten Forderungen  – notfalls gerichtlich – durch.
Halten Sie für das erste Beratungsgespräch Ihren Versicherungsvertrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung bereit.

Ich stehe Ihnen kompetent und engagiert zur Seite bei Problemen mit den gängigen Versicherungen, insbesondere auf folgenden Gebieten:

Rufen Sie jetzt an Tel. 030/49 855 225 oder senden Sie eine Anfrage info@berlin-anwalt.net